Wie jedes Unternehmen muss sich auch die Hochschule München mit Fragen der IT-Sicherheit und des Datenschutzes befassen. Diese sind institutionalisiert im IT-Sicherheitsbeauftragten und im Datenschutzbeauftragten.
Während der Datenschutzbeauftragte
hauptsächlich für die Transparenz in der betrieblichen Datenverarbeitung zuständig ist und auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften im Unternehmen hinwirken muss, ist der IT-Sicherheitsbeauftragte
zuständig für die Erarbeitung und Einhaltung eines IT-Sicherheitskonzeptes.
In der vom Präsidium im Juli 2010 verabschiedeten IT-Sicherheitsleitlinie wird u.a. im Punkt 4 die IT-Sicherheitsorganisation der Hochschule München festgelegt. Im Januar 2011 wurde dann Herr A. Kryzanowski offiziell vom Kanzler der HM zum IT-Sicherheitsbeauftragten benannt.
Der IT-Sicherheitsbeauftragte soll das Präsidium sowie die Fakultäten und Abteilungen der Hochschule München in allen Fragen bzgl. IT-Sicherheit beraten und unterstützen. Die genauen Aufgaben, Kompetenzen, Qualifikationen und die organisatorische Verankerung können hier
nachgelesen werden.
Hinweis: Informationen zum Datenschutz im Bezug auf den Internetauftritt der Hochschule München finden Sie im Impressum (siehe Kopfzeile).